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Vorsorgeversicherung in der Haftpflichtversicherung

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Die Vorsorgeversicherung ist ein besonderer Bestandteil der Allgemeinen Haftpflichtversicherung und soll für neu hinzukommende Risiken vorsorgen. Das bedeutet dass sich eine bestehende Haftpflichtversicherung automatisch auf Risiken die sich nach Abschluss des Vertrages erhöht oder erweitert haben ausdehnt. Wenn zum Beispiel eine Metzgerei nach Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung einen Partyservice eröffnet, so ist diese Tätigkeit zunächst über die Vorsorgeversicherung mitversichert. Hat der Metzger hingegen bereits bei Abschluss des Vertrages einen Partyservice betrieben ohne dies dem Versicherer anzugeben fällt dieses Risiko nicht unter die Vorsorgeversicherung. Die Vorsorgeversicherung ist geregelt in § 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung. Danach hat der Versicherungsnehmer dem Haftpflichtversicherer auf entsprechende Aufforderung (Meldebogen o.ä.) mitzuteilen welche neuen Risiken seit dem Vertragsschluss beim ihm entstanden sind. Der Versicherer wird dann einen Beitrag für die Mitversicherung des neuen Risikos aushandeln. Kommt keine Einigung über eine Prämie zu Stande, entfällt die Mitversicherung in der Vorsorgeversicherung rückwirkend.

Lange war streitig ob auch sogenannte kurzfristige Risiken in der Vorsorgeversicherung abgedeckt sind, welche normalerweise besonders berechnet werden und von denen der Versicherer überhaupt nichts erfährt, weil sie im Zeitpunkt der Abfrage längst entfallen sind. Das OLG Hamm hat in einer entsprechende Fallkonstellation entschieden (vorübergehendes Tierhüterrisiko von Pferden), dass grundsätzlich auch dann Versicherungsschutz über die Vorsorgeversicherung besteht, wenn es sich um ein sog. kurzfristiges Risiko handelt und der Versicherer u. U. nie etwas von solchen Risiken erfährt und deshalb keine adäquaten Beiträge erhält. (OLG Hamm, Urt. v. 15.03.2000), Az: 20 U 164/99, VersR 00, 1194).

Ausschlüsse

Da die Versicherer kein Interesse daran haben ungesehen Risiken mitzuversichern die sie vielleicht überhaupt nicht versichern würden, sind die Deckungssummen der Vorsorgeversicherung meistens wesentlich niedriger. Weiterhin erstreckt sich die Vorsorgeversicherung nicht auf folgende Risiken: