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Haftpflichtversicherung - Kündigungsmöglichkeiten

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In der Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten den Versicherungsvertrag zu kündigen. In jedem Falle muss die Kündigung schriftlich erfolgen, am besten mit eingeschriebenem Brief um den Zugang der Kündigung beweisen zu können.
Unter besonderen Voraussetzungen können Verträge mit 10-jähriger Laufzeit , die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden, gekündigt werden. Vorraussetzung ist dass im Antrag war nur eine 10-jährige Laufzeit vorgedruckt war oder auch andere Laufzeiten vorgedruckt waren und im Versicherungsantrag nicht handschriftlich frei eingetragen werden konnten.