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In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung werden Personenschäden , Sachschäden und Vermögensschäden versichert.
Zu den versicherten Personen- und Sachschäden gehören auch die unmittelbar damit zusammenhängenden Folgeschäden auch wenn es sich dabei um Vermögensschäden handelt. Reine Vermögensschäden sind nur versichert wenn sie besonders Vereinbart wurden. Diese reinen Vermögensschäden sind solche die nicht erst als Folge eines Personen- oder Sachschadens eingetreten sind.

Inzwischen haben die meisten Haftpflichtversicherer in ihren aktuellen Bedingungen die Folgeschäden der Mitversicherung von Tätigkeitsschäden zugeordnet.